Wissenswertes zur Kirchenentwicklung 2030: Der Pfarreirat
28.03.2025 |
Zum 1. Januar 2026 entstehen auf dem Gebiet der Erzdiözese Freiburg 36 neue Pfarreien, darunter unsere neue Kirchengemeinde Kinzigtal. Für jede dieser Pfarreien, die gleichzeitig Kirchengemeinden sein werden, wird am 19. Oktober 2025 ein Pfarreirat gewählt, der die Katholikinnen und Katholiken vertritt.
Der Pfarreirat verantwortet als Organ der Pfarrei und der Kirchengemeinde deren kirchlichen Sendungsauftrag. Die Arbeit des Pfarreirats ist deshalb vielfältig. Ein Hauptaugenmerk ist die Entwicklung von Zielen für die pastorale Arbeit der Pfarrei gemäß der Diözesanstrategie, die im Juni 2022 verabschiedet wurde. Er legt Schwerpunkte fest, initiiert Projekte und sorgt für deren Umsetzung. In Absprache mit dem Pfarreivermögens-verwaltungsrat erstellt der Pfarreirat die Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pfarrei. Ebenso beschließt er den Haushalts-plan und nimmt die ihm durch die Kirchensteuerverordnung zugewiesenen Aufgaben wahr.
Das Gremium beruft oder bestätigt Gemeindeteams, unterstützt kirchliche Gruppen und arbeitet mit den Hauptamtlichen im pastoralen Dienst zusammen. Zudem berät es den Pfarrer, seinen Stellvertreter und die Leitende Referentin als Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im pastoralen Dienst.
Die Amtszeit des Pfarreirats beträgt fünf Jahre. Seine Mitglieder treffen sich mindestens einmal im Quartal zu einer öffentlichen Sitzung. Für eine Beschlussfähigkeit muss mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein. Zur Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse können beratende Ausschüsse eingesetzt werden. Geht es um verbindliche Entscheidungen, können auch beschließende Ausschüsse eingerichtet werden.
Die gewählten oder hinzu gewählten Mitglieder des Pfarreirats und seiner Ausschüsse sind ehrenamtlich tätig. Um Ehrenamtliche zu unterstützen, werden mehr Angebote für eine engagementfreundliche Kultur entwickelt.
Über die Zusammensetzung unseres neuen Pfarreirats haben die beschließenden Ausschüsse Stiftungsrat und Pfarrgemeinderat (VEG) in Schiltach im Januar 2025 beraten. Dort wurde über die Einteilung der Stimmbezirke und die Sitzverteilung für die Pfarreiratswahl 2025 abgestimmt:
§ Die Stimmbezirke für die Pfarreiratswahl sind die aktuellen Seelsorgeeinheiten.
§ Der neue Pfarreirat wird aus 17 direkt gewählten Mitgliedern bestehen:
- 2 Sitze für die Seelsorgeeinheit An Wolf und Kinzig
- 2 Sitze für die Seelsorgeeinheit Kloster Wittichen,
- 2 Sitze für die Seelsorgeeinheit Oberes Wolftal
- 2 Sitze für die Seelsorgeeinheit Hausach-Hornberg
- 5 Sitze für die Seelsorgeeinheit Haslach
- 4 Sitze für die Seelsorgeeinheit Zell
Weitere Informationen zum Pfarreirat finden Sie unter: www.kirchenentwicklung2030.de
Hilfe für Betroffene von sexueller Gewalt
Der Erzdiözese Freiburg ist es ein zentrales Anliegen, sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, weitere Übergriffe zu verhindern und in diesem Zusammenhang Hilfe zu leisten.
Aktuelle Informationen und Hilfsangebote finden Sie hier: www.ebfr.de/gegenmissbrauch.
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